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Hauptuntersuchung
Beauftragen Sie die zuverlässigen KFZ-Gutachter des Sachverständigenbüros Kurpisz für eine Hauptuntersuchung
Hauptuntersuchung (HU/AU uvm.)
Prüfstelle für Überprüfungen gemäß StVZO.
In unserer Prüfstelle nehmen die KFZ-Sachverständige und Prüfingenieure in Rüsselsheim nicht nur die Durchführung der Hauptuntersuchung, Abgasuntersuchung und Oldtimerbegutachtung gem. StVZO vor. Wir sind außerdem Experten für Änderungsabnahmen , Sicherheitsüberprüfungen und Gasanlagenprüfungen uvm.
Alle Einsatzbereiche der zertifizierten Prüfstelle sind:
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Hauptuntersung (HU) gem. §29 StVZO
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Abgasuntersuchung (AU)
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Oldtimerbegutachtung gem. §23 StVZO (H-Kennzeichen)
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Änderungsabnahmen gem.§19 Abs.3 StVZO
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Sicherheitsprüfung (SP) gem. §29 StVZO
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Gasanlagenprüfungen gem. §41a StVZO
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Untersuchungen gem. §41,42 BOKraft
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Begutachtungen gem. §5 FZV
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Bestätigungen gem. §19 Ausnahme VO zur StVO (100km/h - Plakette)
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GGVS/ADR Prüfungen
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UVV / BGV / GUV Prüfungen an Fahrzeugen
Die HU ist seit dem 1. Dezember 1951 in Deutschland für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Mit ihr soll sichergestellt werden, dass kein verkehrsuntaugliches oder nicht vorschriftgemäßes Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt. Definiert ist sie als eine "zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile", bei der das Fahrzeug auf Vorschriftsmäßigkeit gemäß StVZO beurteilt wird.
Verantwortlich für die fristgerechte Vorführung zur Hauptuntersuchung ist der Fahrzeughalter. Die HU wird durch einen Untersuchungsbericht nachgewiesen. Wurden keine wesentlichen Mängel festgestellt, erhält der Fahrzeugschein den Prüferstempel und ein Namenszeichen, und die „TÜV“-Prüfplakette wird am hinteren Kfz-Kennzeichen angebracht. Sie zeigt gleichzeitig Jahr und Monat (durch die oberste Zahl auf der Plakette erkennbar) der nächsten fälligen HU.
Stellt der Prüfer erhebliche oder gefährliche Mängel fest, muss das Fahrzeug innerhalb eines Monats wieder vorgeführt (Nachprüfung, Kostenpflichtig) werden. Achtung: Trotz des Zeitrahmens sind die Mängel umgehend zu beseitigen. Lässt der Fahrzeughalter die Einmonatsfrist verstreichen, muss eine neue HU durchgeführt werden.
Ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, wird die Prüfplakette entfernt. Und für den Halter gibt es ein Verbot, mit diesem Fahrzeug am Straßenverkehr teilzunehmen. Im Übrigen muss der Untersuchungsbericht auch bei An- und Ummeldungen eines Kfz vorgelegt werden.
Wann müssen welche Fahrzeuge zur HU?
Erstuntersuchung & folgenden Untersuchungen
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Fahrzeugart
Zulässiges Gesamtgewicht (zGG) -
Krafträder und Pkw
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Krafträder¹⁾ und Kfz der Klassen L3e, L4e, L5e und L7e
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Pkw²⁾
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Wohnmobile³⁾
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bis 3.500 kg zGG
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über 3.500 bis 7.500 kg zGG
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über 7.500 kg zGG
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Anhänger⁴⁾
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ungebremst
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bis 750 kg zGG
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über 750 bis 3.500 kg zGG
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über 3.500 bis 10.000 kg zGG
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Lkw/Nutzfahrzeuge
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bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit
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bis 3.500 kg zGG
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über 3.500 bis 7.500 kg zGG
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Erste Untersuchung
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Nach 24 Monaten
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Nach 36 Monaten
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Nach 36 Monaten
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Nach 24 Monaten
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Nach 12 Monaten
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Nach 36 Monaten
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Nach 36 Monaten
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Nach 24 Monaten
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Nach 12 Monaten
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Nach 24 Monaten
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Nach 24 Monaten
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Nach 12 Monaten
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Folgende Untersuchungen
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alle 24 Monaten
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alle 24 Monate
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alle 24 Monate
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alle 24 Monate; ab dem 7. Zulassungsjahr alle 12 Monate
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alle 12 Monate
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alle 24 Monaten
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alle 24 Monaten
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alle 24 Monaten
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alle 12 Monaten
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Nach 24 Monaten
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Nach 24 Monaten
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Nach 12 Monaten
Krafträder¹⁾ und Kfz der Klassen L3e, L4e, L5e und L7e |
¹⁾ auch sog. "Trikes", sofern als Kraftrad zugelassen
²⁾ allgemein mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen
³⁾ Hauptuntersuchung setzt gültige Prüfung der Flüssiggasanlage voraus
⁴⁾ auch Wohnanhänger